elektronische Fussfessel

Im Grunde darf diese Unterseite nicht fehlen, auch wenn es sich bei der elektronischen Fußfessel im Grunde natürlich gar nicht um eine Fußfessel im eigentlich Sinn handelt.



Die elektronische Fußfessel zur Überwachung wurde in den USA ersonnen und dort bereits seit Anfang der 80er-Jahre eingesetzt. Das in Deutschland genutzte Fußfessel-System kommt von einer israelischen Sicherheitsfirma und startet mit einer Kapazität von etwa 500 Fußfesseln.


In Deutschland ist der Einsatz der elektronische Fußfessel erst seit 2011 erlaubt, hierfür musste eigens ein neuer Paragraf in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, 3, 4) und der „Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen Überwachungsstelle (GÜL) für elektronische Fußfesseln“ unterzeichnet werden.


Als elektronische Fussfessel bezeichnet man ein Gerät, dass der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) dient, etwa das Gewicht einer Armbanduhr hat und mittels Manschette am Fußgelenk der zu überwachenden Person befestigt wird. Wird die Fußfessel zerstört oder abgenommen oder verlässt die zu kontrollierende Person den Kontrollbereich, so wird ein Alarm an die Zentrale in Bad Vilbel (Hessen) übermittelt, die sogenannte Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL).


Elektronische Fußfesseln können entweder überwachen, ob eine Person sich ihr verbotenen Bereichen nähert (beispielsweise einer bestimmten Wohnung) oder aber bestimmte Bereich verlässt (z.B. das eigene Zuhause). Alternativ ist auch die Dauerüberwachung möglich.


Der Einsatz einer elektronischen Fußfessel muß in Deutschland von einem Gericht angeordnet werden. Das Gericht entscheidet auch über die Art der Überwachung.
Verglichen mit den Haft-Kosten sind die Kosten für eine elektronische Fußfessel deutlich geringer, in den USA beispielsweise kommt man auf durchschnittliche Haftkosten von 35 Dollar pro Tag.
Dem stehen gerade einmal sieben Dollar an Kosten für den Einsatz der elektronischen Fußfesseln gegenüber.


Ob die Fußfesseln auf Dauer eine Entlastung der Vollzugsanstalten mit sich bringen oder die Sicherheit erhöhen, darf bestritten werden – wie auch der Einsatz an sich umstritten ist.
Wobei man auch hier die Argumente der Befürworter nicht völlig vom Tisch wischen kann.


Einen Artikel zum Thema Fußfessel gibt es auch auf bundesregierung.de, in diesem geht es um den Gesetzesentwurf, der die Ausweitung des sog. Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern beinhaltet.


Sehr umfangreich und interessant ist auch der gleichnamige Beitrag auf Wikipedia.de, neben der technischen Seite wird auch die Rechtslage sehr gut erklärt.